Weblog von annen

Der Verfassungsschutz ist nicht das Finanzamt

Das Land Brandenburg darf keine Änderung des §51 Abs. 3 AO des Jahressteuergesetzes zulassen!

Offener Brief von Trägern der Jugend- und Bildungsarbeit im Demokratischen JugendFORUM Brandenburg e.V.


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Matthias Platzeck,
sehr geehrter Herr Minister Helmuth Markov,

wir, das Demokratische JugendFORUM Brandenburg e.V., als ein Netzwerk von Trägern der Jugendkultur, -sozial und -bildungsarbeit sind wie viele Vereine in der Bundesrepublik in großer Sorge. Die Bundesregierung hat vor, eine Änderung im Jahressteuergesetz § 51 Abs. 3 AO zu beschließen. Auf der Bundestagssitzung am 28. Juni 2012 ist der Gesetzesentwurf vorläufig in die Ausschüsse verwiesen worden.

Der Vorschlag der Bundesregierung erhebt die jährlichen Berichte der Landesämter für Verfassungsschutz, so auch die Berichte der Abteilung V im Brandenburger Innenministerium, faktisch in den Rang von finanzpolitischen Grundlagenbescheiden.

Inhalt abgleichen